An diesem Freitag, dem 10. Juli 2026, stimmt der Bundesrat über einen Gesetzesentwurf des Landes Hessen ab, der die «Leugnung des Existenzrechts Israels» zu einer Straftat erklären soll. Der Rechts- und der Innenausschuss haben die Annahme des Entwurfs empfohlen; wenn das Plenum dem folgt (was zu vermuten ist), dann liegt die Entscheidung, ihn in Kraft zu setzen, beim Bundestag. In den Volksverhetzungsparagraphen § 130 des Strafgesetzbuchs soll, direkt vor dem Verbot der Verherrlichung des NS-Regimes und nach dem Verbot der Holocaust-Leugnung, ein neuer Absatz 4 eingefügt werden, der wie folgt lautet:
«Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.»
Auf den ersten Blick erscheint dieser Gesetzesentwurf politisch auf der Linie des Erwartbaren. Der Streit, ob das «Leugnen des Existenzrechts Israels» eine antizionistische Meinung ist, über die man streiten können muss, oder ob dessen Verbot zum Schutz jüdischen Lebens vor Antisemitismus geboten ist, wird seit vielen Jahren geführt, nicht nur, aber besonders hart und heftig in Deutschland als der Nation, die die Verantwortung trägt für die Shoah. Nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober und angesichts der antisemitischen Übergriffe, denen sich davor und danach die jüdischen Gemeinden in Deutschland und ihre Mitglieder ausgesetzt sahen und sehen, hat dieser Streit an Intensität und Härte noch einmal zugenommen.